Restwertermittlung
Ein Unfall kann wenig Schaden verursachen oder das Fahrzeug derart in Mitleidenschaft ziehen, dass größere Reparaturen notwendig werden. Ob diese wirtschaftlich sinnvoll sind oder ein Totalschaden vorliegt, zeigt sich daran, inwieweit die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Dies misst sich am sogenannten Restwert. Ihn zu ermitteln ist ein sehr komplexes, aber wichtiges Thema, denn er ist für die Abrechnung mit der Versicherung zentral. Aus der Differenz von Wiederbeschaffungswert und Restwert ergibt sich der Schadensersatz. Unsere Gutachter ermitteln jedoch nicht nur den Restwert, sondern auch Kaufangebote.

