Restwert

Der Restwert ist der Wert des unreparierten, unfallbeschädigten Fahrzeugs. Diesen ermittelt der Kfz-Sachverständige bei der Gutachtenerstellung auf Gebotsbasis. Bei den Geboten handelt es sich um verbindliche Gebote von Autohändlern mit einer Gültigkeit von 3 Wochen, der Restwertaufkäufer muss das Fahrzeug also ohne Nachverhandeln zum Gebotspreis abnehmen, sofern ihn der Geschädigte innerhalb von 3 Wochen dazu auffordert. Das Fahrzeug muss hierbei durch den Aufkäufer vor Ort abgeholt werden. In einigen Fällen versuchen Versicherer durch die Nachreichung eines höheren Restwertgebotes die Regulierungssumme zu drücken. Zu beachten ist, dass lediglich Gebote auf dem regionalen Markt (Richtwert ca. 100 km Umkreis) maßgeblich sind. Legt der Versicherer dem Geschädigten ein höheres als das im Gutachten ausgewiesene Restwertgebot vom regionalen Markt vor, so ist der Geschädigte gehalten, dieses Gebot zu akzeptieren. Gibt er das Fahrzeug dennoch zu einem günstigeren Preis ab, bleibt er in der Regel auf der Differenz sitzen. Zu beachten ist, dass auch im Falle eines Totalschadens keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug abzugeben.