Altschaden
Befindet sich am Fahrzeug ein unreparierter Schaden, der bereits vor Eintritt des aktuellen Schadens vorlag, spricht man von einem Altschaden. Altschäden sind im Gutachten unbedingt auszuweisen, da fehlerhafte Angaben im schlimmsten Fall zu einer vollständigen Ablehnung der Regulierung führen können.

