Bagatellschaden
Bei einer Schadenhöhe unter 750€ spricht man allgemein von einem Bagatellschaden. In diesem Fall wird die Erstellung eines vollwertigen Kfz-Schadengutachtens in der Regel als unverhältnismäßig erachtet und die Kosten werden nicht erstattet. In diesem Fall muss die Schadenhöhe mit einem Kostenvoranschlag oder einem Kurzgutachten nachgewiesen werden. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Schaden die Bagatellgrenze übersteigt, kontaktieren Sie uns. Unsere Kfz-Gutachter prüfen die Schadenhöhe und erstellen ggf. nur einen Kostenvoranschlag bzw. ein Kurzgutachten. Ihnen entstehen hierbei selbstverständlich als Geschädigter keine Kosten. Eine Ausnahme stellt übrigens ein wirtschaftlicher Totalschaden dar. Sofern ein solcher Schaden vorliegt, ist zur Abrechnung zwingend ein Gutachten erforderlich, da weder ein Kostenvoranschlag noch ein Kurzgutachten den Fahrzeugwert ausweist. Nach einem Unfall sollte daher stets der erste Weg zu einem qualifizierten Kfz-Gutachter führen.

