Kurzgutachten
Ein Kurzgutachten enthält in der Regel nur eine Schadenskalkulation und die Fotodokumentation des Schadens. Sollte sich im Zuge der Untersuchung Ihres Schadenfalls herausstellen, dass es sich bei Ihrem Schaden um einen sogenannten Bagatellschaden (Schadenhöhe unter 750€) handelt, erstellen unsere Kfz-Gutachter Ihnen in der Regel ein solches Kurzgutachten, da die Kosten für ein vollwertiges Gutachten nicht von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

