Quotenvorrecht
Decken zwei oder mehr Versicherungen ein und das selbe Schadenereignis ab, so kann der Geschädigte in der Regel mehrere Versicherungen in Anspruch nehmen, sofern er sich insgesamt nur maximal den zur Schadensbeseitigung erforderlichen Betrag erstatten lässt. In der konkreten Praxis kommt die Regelung bei der Schadenabwicklung von Verkehrsunfällen zum Beispiel im Fall einer Teilschuld zum Einsatz. In diesem Fall erstattet die gegnerische Haftpflichtversicherung lediglich anteilig die Reparaturkosten in Höhe der Haftungsquote. Verfügt der Geschädigte zusätzlich über eine Vollkaskoversicherung, so kann er sich von dieser den verbleibenden Schaden maximal bis zur Höhe der vertraglich zustehende Entschädigungssumme für den Gesamtschaden erstatten lassen. Wenn Sie über eine Vollkaskoversicherung verfügen, müssen Sie also auch bei einer Teilschuld in der Regel keine Bedenken haben, dass sie auf den Kosten für einen Rechtsanwalt oder Kfz-Gutachter teilweise sitzenbleiben.

