Vorhaltekosten

Bei den Vorhaltekosten handelt es sich um die Kosten, die Bereitstellung eines Fahrzeugs anfallen. Diese ergeben sich aus den laufleistungsunabhängigen Fixkosten wie Leasingraten bzw. Abschreibung, Zinsen, Kfz-Steuern und Versicherung. Die Vorhaltekosten werden in einigen Fällen an Stelle einer Nutzungsausfallpauschale erstattet, wenn kein Ersatzfahrzeug angemietet wird. Dies gilt allerdings in der Regel nur für gewerbliche Fahrzeuge, wenn es sich um reine Nutzfahrzeuge oder Fahrzeuge aus größeren Flotten handelt, bei denen der Flottenbetreiber die Möglichkeit hat, das Fahrzeug bei Ausfall durch ein anderes aus der Flotte zu ersetzen. Sollte davon auszugehen sein, dass die Vorhaltekosten von Bedeutung sind, so weisen wir diese im Kfz-Gutachten aus.