Kfz-Kaskoschaden

Verursacht man selbst einen Schaden am eigenen Fahrzeug oder wird der Schaden durch höhere Gewalt (z.B. Unwetter) bzw. Dritte verursacht, die nicht zur Rechenschaft gezogen werden können (Diebstahl, Fahrerflucht, Kinder unter 10 Jahren), kann soweit vorhanden die eigene Kaskoversicherung in Anspruch genommen werden. Die Kaskoversicherung kommt üblicherweise abzüglich einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung für den Schaden auf. Im Unterschied zum Haftpflichtschaden richtet sich der Anspruch gegen die Versicherung allerdings nicht nach Schadenersatz- sondern nach Vertragsrecht. Der Schaden wird also nur im vertraglich vereinbarten Umfang erstattet.