Kfz-Haftpflichtschaden
Wird man Opfer eines fremdverschuldeten Verkehrsunfalls, so handelt es sich beim eigenen Schaden um einen Haftpflichtschaden. In diesem Fall ergibt sich der Anspruch aus dem Schadenersatzrecht gemäß §249 BGB. Im Falle eines Kfz-Haftpflichtschadens besteht der Anspruch direkt gegen die gegnerische Versicherung (siehe auch: Durchgriffshaftung)

