Kfz-Gutachter, Kfz-Sachverständiger

Entgegen mancher Behauptungen sind ein Kfz-Gutachter und ein Kfz-Sachverständiger das Gleiche. Das Gerücht, dass einer von beiden berechtigt sei Hauptuntersuchungen durchzuführen und der andere nicht, ist schlicht falsch. Das darf nur ein amtlich anerkannter Prüfingenieur, auch wenn dieser natürlich gleichzeitig auch Kfz-Sachverständiger bzw. Gutachter ist. Ein Sachverständiger ist laut der DIN EN 16775 eine Person, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation, Fähigkeiten, technischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen geeignet ist, um auf einem Fachgebiet gutachterliche Stellungnahmen zu erbringen. Ein Kfz-Sachverständiger ist also bei genauer Betrachtung derjenige, der die Qualifikation besitzt, ein Kfz-Gutachten zu erstellen, ein Kfz-Gutachter derjenige, der ein Gutachten erstellt.