Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag ist eine Aufstellung der voraussichtlich erforderlichen Reparaturaufwendungen. Ein Kostenvoranschlag kann neben Kfz-Sachverständigen auch durch Werkstätten erstellt werden. Im Gegensatz zu einem Gutachten hat er allerdings in der Regel keine beweissichernde Wirkung, da er meist keine Fotodokumentation enthält. Außerdem enthält ein Kostenvoranschlag lediglich die Höhe der Reparaturkosten, nicht aber weitere zur Schadenabwicklung erforderliche Werte wie den Wiederbeschaffungswert, den Restwert, die Wertminderung oder den Nutzungsausfall. Die Kosten für einen Kostenvoranschlag werden übrigens im Gegensatz zu den Kosten für den Einsatz eines Kfz-Gutachters in der Regel nicht von der Versicherung erstattet. Erkundigen Sie sich daher vorab über die entstehenden Kosten, viele Werkstätten verlangen bis zu 10% der Reparaturkosten als Anzahlung für die Erstellung eines Kostenvoranschlags. Häufig ist eine einem solchen Fall die Beauftragung eines Kfz-Gutachters mit einem Kurzgutachten sinnvoller, da diese Kosten in der Regel durch die Versicherung erstattet werden. Besonders ärgerlich ist es, wenn man viel Geld für einen Kostenvoranschlag ausgegeben hat und sich dann herausstellt, dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. In diesem Fall wird Ihnen also durch die Versicherung keine Reparatur erstattet, folglich können Sie diese auch nicht beauftragen und bleiben auf dem Kosten für den Kostenvoranschlag sitzen. Zusätzlich wird dann trotzdem noch ein vollwertiges Kfz-Gutachten von einem Sachverständigen benötigt.

