Reparaturbestätigung

Wurde ein Fahrzeug zum Beispiel in Eigenleistung repariert, so kann als Reparaturnachweis eine Reparaturbestätigung durch einen Kfz-Sachverständigen erstellt werden. Die Reparatur dokumentiert fotografisch die durchgeführten Reparaturarbeiten und beschreibt zudem den festgestellten Reparaturumfang. Eine Reparaturbestätigung dient dazu zum Beispiel im Falle eines unechten Totalschadens die Reparaturdurchführung nachzuweisen oder um bei Folgeunfällen einen Beleg über die durchgeführte Reparatur vorlegen zu können, sofern hierfür keine Rechnung vorliegt. Die Reparaturbestätigung sollte sinnvollerweise durch den Kfz-Sachverständigen erstellt werden, der auch das zugehörige Kfz-Schadengutachten erstellt hat, da dieser den Schaden und Reparaturweg im Detail kennt. Die Kosten werden im Falle eines Haftpflichtschadens in den meisten Fällen von der gegnerischen Versicherung übernommen.