Verbringungskosten
Da einige Werkstätten und Autohäuser nicht über eine eigene Lackierwerkstatt verfügen, vergeben sie Lackierarbeiten extern. In diesem Fall fällt für den Transport des Fahrzeugs zum Lackierer und wieder zurück ein Aufwand an, der in Form von Verbringungskosten abgerechnet wird. Im Falle einer fiktiven Schadenabrechnung führen im Kfz-Gutachten ausgewiesene Verbringungskosten leider häufig zu Diskussionen, da zahlreiche Versicherungen argumentieren, dass diese Kosten nicht von allen Werkstätten erhoben werden und auch ohnehin nur bei tatsächlicher Reparaturdurchführung anfallen.

