Anwaltskosten
Die Kosten für die außergerichtliche Beauftragung eines Rechtsanwalts, der sich um die Schadenregulierung kümmert, gehört gemäß gängiger Rechtsprechung genau wie Kosten für einen Kfz-Gutachter zu den zur Schadensbeseitigung erforderlichen Aufwendungen. Die Kosten sind daher nach einem fremd verschuldeten Unfall durch die gegnerische Haftpflichtversicherung zur erstatten. Etwas anders verhält es sich, wenn es im Zuge der Schadenabwicklung zu einem Rechtsstreit kommt. In diesem Fall werden die gesamten Verfahrenskosten wie allgemein üblich im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen bzw. der konkreten Kostenentscheidung des Gerichts aufgeteilt. Gut beraten ist daher, wer eine Rechtsschutzversicherung in der Hinterhand hat.

