Ausfallzeit

Bei einem fahrfähigen Fahrzeug beginnt die Ausfallzeit mit dem Beginn der Reparatur, und endet mit der Abholung des Fahrzeuges in der Werkstatt. Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher oder ein einem fahrunfähigen Zustand, beginnt der Ausfallzeitraum bereits ab dem Unfallzeitpunkt. Liegt ein Totalschaden vor, endet die unfallbedingte Ausfallzeit mit Ende der vom Kfz-Sachverständigen festgelegten Wiederbeschaffungsdauer, oder mit der Zulassung eines Ersatzfahrzeuges.