Teilschuld

Eine Teilschuld ergibt sich, wenn beiden Unfallbeteiligten ein Teil der Schuld angelastet wird. Dies tritt häufig ein bei einem Anstoß gegen ein vorschriftswidrig geparktes Fahrzeug, einem Auffahrunfall nach einem nicht erforderlichen Bremsmanöver oder Zusammenstößen auf Parkplätzen, bei denen beiden Beteiligten eine erhöhte Sorgfaltspflicht abverlangt wird. In diesem Fall wird eine Haftungsquote festgelegt (entweder durch die beteiligten Versicherungen oder im Streitfall durch ein Gericht). Nach dieser Quote wird jedem Beteiligten lediglich anteilig der entstandene Schaden erstattet (siehe auch Quotenvorrecht).