Totalschadenbasis
Von einer Abwicklung auf Totalschadenbasis spricht man, wenn die Schadenhöhe auf Basis einer Ersatzbeschaffung ermittelt wird. In diesem Fall wird dem Geschädigten der im Kfz-Gutachten ausgewiesene Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes erstattet. Sofern diese Kosten tatsächlich anfallen, können auch An- und Abmeldekosten sowie in angemessenem Rahmen Reisekosten für die Besichtigung und Abholung eines Ersatzfahrzeuges geltend gemacht werden.

