Wertminderung

Hier ist zu unterscheiden zwischen einer technischen und einer merkantilen Wertminderung. Eine technische Wertminderung ist beispielsweise gegeben, wenn sich das Leergewicht eines Nutzfahrzeugs durch die Reparatur erhöht und somit die Nutzlast sinkt. Der häufigere Fall ist die merkantile Wertminderung, die eine verminderte Nachfrage für ein Fahrzeug mit repariertem Unfallschaden kompensieren soll. Für die Ermittlung der merkantilen Wertminderung gibt es rund 20 verschiedene Berechnungsverfahren, die allesamt zu völligst unterschiedlichen Ergebnissen führen. Teils basieren diese Verfahren auf völlig veralteten Markstudien, werden aber von vielen Kfz-Sachverständigen weiterhin ohne Sinn und Verstand angewendet. Unser Kfz-Sachverständigenbüro hat sich daher dafür entschieden, die Wertminderung auf Basis einer aktuellen Marktstudie zu ermitteln und bei der Bewertung die individuellen wertbeeinflussenden Faktoren wie Beschädigungsgrad der betroffenen Bauteile, Risiko verdeckter Schäden sowie Risiken von Mängeln durch unsachgemäße Reparaturen zu berücksichtigen. Der Argumentation, dass die Wertminderung letztlich nur durch die Einschätzung eines qualifizierten Kfz-Sachverständigen unter Berücksichtigung von Marktlage und allen wertbeeinflussenden Faktoren, nicht aber durch ein starres Berechnungsmodell erfolgen kann, folgte auch das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 21.04.2016 (Az. 7U 34/15).