Wiederbeschaffungsdauer
Planen Sie z.B. aufgrund eines Totalschadens die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges so bezeichnet man die hierfür erforderliche Zeitspanne als Wiederbeschaffungsdauer. In der Regel wird Ihnen für die Ersatzbeschaffung eines handelsüblichen Fahrzeugs ein Zeitraum von etwa 10 Arbeitstagen eingeräumt. Die individuelle Wiederbeschaffungsdauer weisen wir im Kfz-Gutachten aus. Sollten Sie für die Ersatzbeschaffung mehr Zeit benötigen, so müssen Sie damit rechnen, dass die Versicherung zum Beispiel anfallende Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfallentschädigung nur für einen Zeitraum von etwa 2 Wochen erstattet. Sollte Ihnen die Versicherung innerhalb der benannten 2 Wochen noch kein Geld für eine Ersatzbeschaffung überwiesen haben, so gilt dies übrigens nicht automatisch als Grund die Ersatzbeschaffung nach hinten zu verschieben und sich über einen längeren Zeitraum Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall erstatten lassen. Es ist Ihnen zuzumuten hierfür auf Ersparnisse zurückzugreifen bzw. einen Kredit aufzunehmen. Anfallende bzw. entgangene Zinsen sind in einem solchen Fall natürlich durch die Versicherung zu erstatten. Lediglich wenn Sie nachweisen können, dass Sie weder über die erforderlichen finanziellen Mittel für eine Ersatzbeschaffung noch über die Bonität für die Aufnahme eines Kredits verfügen, kann unter Umständen für einen längeren Zeitraum die Erstattung der Nutzungsausfallkosten eingefordert werden. Wir empfehlen in solchen Fällen allerdings dringend Rücksprache mit einem Rechtsanwalt zu halten.

