Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie als Geschädigter aufbringen müssen, um Ihr Fahrzeug mit zumutbarem Aufwand zeitnah durch ein gleichwertiges Fahrzeug von einem seriösen Händler zu ersetzen. Der Wiederbeschaffungswert wird durch den Kfz-Sachverständigen auf Basis der aktuellen Marktsituation und des Fahrzeugzustandes bestimmt. Der Wiederbeschaffungswert ist NICHT der Verkaufserlös, den Sie realistisch für Ihr Fahrzeug ohne Unfallbeschädigung erzielen könnten. Es ist schließlich davon auszugehen, dass Sie sich im Falle einer Ersatzbeschaffung nach einem Unfall in einer gewissen Notlage befinden und sich zeitnah und mit geringem Zeitaufwand Ersatz beschaffen müssen. Daher sind Sie eventuell gezwungen ein teureres aber dafür in der Nähe angebotenes Fahrzeug zu erwerben.

