Abschleppkosten

Bei einem unverschuldeten Kfz-Haftpflichtschaden sind die anfallenden Abschleppkosten von der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers zu tragen. In der Regel werden die Abschleppkosten bis zu einer nahegelegenen (ca. 100 km) Reparaturwerkstatt Ihrer Wahl, Ihres Vertrauens erstattet.