Anspruchsteller

Als Anspruchsteller bezeichnet man in der Schadenregulierung die Person (natürliche oder juristische), die den Anspruch gegen den Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung inne hat. Der Anspruchsteller bei einem Personenschaden ist der Geschädigte selbst. Bei einem Sachschaden ist in der Regel der Eigentümer der beschädigten Sache -im Falle eines Verkehrsunfalls also in der Regel des Fahrzeugs- der Anspruchsteller. Achtung: Bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen ist in der Regel der Leasinggeber bzw. die Finanzierungsbank der Fahrzeugeigentümer. Diese sind daher unbedingt über einen Unfall zu informieren und in die Schadenregulierung einzubinden. Bei einem finanzierten Fahrzeug übermitteln Sie am besten das Kfz-Gutachten an die Finanzierungsbank, bei einem Leasingfahrzeug wenden Sie sich an ein Autohaus des Leasinggebers.