Porsche-Urteil

Porsche-Urteil ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2003. In ihr wird klargestellt, dass auch im Falle einer fiktiven Schadenabrechnung auf Basis eines Kfz-Gutachtens prinzipiell mit den Stundenverrechnungssätzen einer markengebundenen Vertragswerkstatt abgerechnet werden kann. In späteren Urteilen wurde die Regelung dahingehend eingeschränkt, dass die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Werkstatt nur zugrundegelegt werden können, wenn das Fahrzeug jünger als 3 Jahre ist oder nachweislich üblicherweise ausschließlich in einer solchen Werkstatt repariert und gewartet wurde. Als Nachweis für letzteres hat sich allgemein ein lückenloses Scheckheft einer Vertragswerkstatt eingebürgert. Bei konkreter Abrechnung bleibt die freie Werkstattwahl davon natürlich unberührt.